GETRÄNKE FELDSCHER HEBEL

GmbH

Allgemeine
Geschäftsbedingungen


 

1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Sie gelten auch bei künftigen Geschäftsvorgängen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, es sei denn, dass andere Vereinbarungen schriftlich niedergelegt worden sind. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.

 

2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferung dem Käufer zumutbar ist.

 

3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge, der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 8 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.

 

Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge, des trüben Bieres nur nach erfolgter Gutschrift durch die Herstellerbrauerei ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.

 

Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensverluste des Kunden, soweit rechtlich zulässig. Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Sofern wir gegen eine wesentliche Pflicht aus diesen Bedingungen verstoßen, wird die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch persönlich für Mitarbeiter von uns. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.

 

4. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich einer Liefergebührund der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Inkrafttreten neuester Preislisten, verlieren alle etwaigen sonstigen Preisvereinbarungen Ihre Gültigkeit. Lieferungen erfolgen ebenerdig (ggf. mit Aufzug). Anderslautende Vereinbarung müssen gesondert vereinbart werden und führen zu zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Transportleistungen gehen auf Risiko des Käufers

Warenrücknahmen aus Kommissionslieferungen werden nur in sortenreinen, vollständigen und in Original-Gebinden zurück genommen und mit einer Handlingsgebühr belastet.

 

5. Die Zahlung aller Rechnungen hat innerhalb 3 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Bei SEPA-Lastschriften kann die grundsätzliche 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden. Die im Rahmen des Lastschriftverfahrens notwendige Vorabinformation ergibt sich aus dem Konditionsblock auf der Rechnung. Fällt das dort ausgewiesene Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig.

 

6. Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise überlassen und sind nach Gebrauch sofort zurück zu geben. Für Mehrwegflaschen, CO2 Flaschen, diverse Fässer und Kisten wird Pfandgeld nach dem jeweils gültigen Satz erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.

 

7. Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand Verpflichtet; das heißt sortiert und in vollen Kästen sowie nach Güte, Art und Sorte der gelieferten Mengen entsprechend. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet. Leergutsalden, die auf Rechnungen ausgewiesen sind, gelten anerkannt, wenn der Käufer diesem nicht 8 Tage nach Erhalt der Rechnung widersprochen hat.

 

Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach demzweiten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.

 

8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.

 

9. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke befinden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als wirksam vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Unwirksamen entspricht.

 

10. Wir setzen den Käufer hiermit davon in Kenntnis und der Käufer willigt ein, dass wir seine sämtlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen können und Sie an verbundene Unternehmen und Herstellern weitergeben dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Käufers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien. Die Einwilligung kann uns gegenüber jederzeit widerrufen werden. Folgendes gilt als Benachrichtigung gem. EU-Datenschutzverordnung (DSGVO).

 

11. Gerichtsstand ist Osnabrück für alle Vollkaufleute, für alle übrigen Kunden gilt dies für den Fall des gerichtlichen Mahnverfahrens als vereinbart.